Kanton Basel-Landschaft
Gartenbau im Baselbiet: Offerte vom Fachbetrieb aus Ihrer Region
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in zwei Minuten. Wir leiten Ihre Anfrage an Gartenbau- und Baumpflegebetriebe im Kanton Basel-Landschaft weiter. Die Offerte kostet Sie nichts.
- Vom Leimental bis ins Laufental, vom Birseck bis ins Oberbaselbiet
- Für Sie kostenlos, der Vertrag entsteht direkt mit dem Betrieb
- Unabhängige Vermittlung, keine eigene Gartenbaufirma
So kommen Sie zur Offerte
- Anfrage schreiben. Sie beschreiben Ort, Vorhaben und gewünschten Zeitraum. Fotos können Sie dem Betrieb später per E-Mail schicken.
- Wir leiten weiter. Ihre Anfrage geht per E-Mail an Fachbetriebe aus dem Baselbiet, die zur Aufgabe passen.
- Der Betrieb meldet sich. Er klärt Fragen, besichtigt den Garten und macht Ihnen eine Offerte. Den Vertrag schliessen Sie direkt mit ihm.
Leistungen rund um Garten und Baum
Gartengestaltung
Umbau, Neuanlage und Planung, auch für Gärten am Hang.
Trockenmauern und Sitzplätze
Natursteinmauern, Böschungen, Terrassen und Beläge.
Gartenunterhalt
Regelmässige Pflege im Abo oder einmaliger Grosseinsatz.
Heckenschnitt
Grünhecken, Lebhäge und Rückschnitt mit Blick auf die Brutzeit.
Baumpflege
Kronenpflege und Obstbaumschnitt, auch für Hochstamm-Kirschbäume.
Baumfällung
Fällung mit Bewilligungs-Check, auch an engen Standorten.
Was im Baselbiet anders ist als anderswo
Wer im Kanton Basel-Landschaft gärtnert, trifft auf Regeln, die in Nachbarkantonen anders lauten. Drei Beispiele, die bei fast jedem Projekt eine Rolle spielen:
- Hecken: Eine Grünhecke darf ohne Zustimmung der Nachbarschaft nicht näher als 60 cm an der Grenze stehen und höchstens dreimal so hoch sein wie dieser Abstand. Bei 60 cm sind das 1.80 m (§ 130 EG ZGB BL). Mehr im Ratgeber zum Grenzabstand.
- Bäume: Das Baselbiet hat kein kantonales Baumschutzgesetz wie Basel-Stadt. Ob ein Baum geschützt ist, steht im Zonenreglement der Gemeinde. Dazu mehr unter Baumfällung.
- Mauern am Hang: Stützmauern sind im Baselbiet oft nötig und werden von den Gemeinden unterschiedlich geregelt. Für Liestal nennt das Zonenreglement 1.50 m talseitig als Obergrenze. Details auf der Seite Trockenmauern und Sitzplätze.
Einsatzgebiet: der ganze Kanton
Anfragen aus dem gesamten Kanton Basel-Landschaft sind willkommen, vom Leimental bis ins Laufental und vom Birseck bis ins Oberbaselbiet. Für sechs Orte haben wir eigene Seiten mit Informationen, die nur dort gelten: Liestal, Sissach, Gelterkinden, Pratteln, Muttenz, Reinach. Die Übersicht aller Gebiete finden Sie unter Einsatzgebiet.
Saisonkalender für Garten und Baum
| Arbeit | Gute Zeit | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Obstbaum-Winterschnitt | Januar bis März | Kirschbäume lieber nach der Ernte schneiden |
| Heckenschnitt | September bis Februar | Brutzeit 1. April bis 31. Juli meiden |
| Baumfällung | Oktober bis Februar | Im Winter ohne Laub einfacher und vogelschonend |
| Rasen säen oder erneuern | April bis Mai, September | Boden muss warm und feucht genug sein |
| Mauern, Sitzplatz, Wege bauen | April bis Oktober | Planung und Offerten im Winter einholen |
| Pflanzen setzen | März bis April, Oktober bis November | Frost und Trockenheit vermeiden |
Wer steckt hinter dieser Seite?
Samuel Lei betreibt gartenbau-baselbiet.ch als unabhängigen Vermittlungsdienst. Die Adresse steht im Impressum. Wir sind keine Gartenbaufirma und führen keine Arbeiten aus. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und geben sie an Fachbetriebe weiter. Für diese Vermittlung können die Betriebe uns vergüten. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Wie das genau abläuft, steht unter So funktioniert’s.
Häufige Fragen
Was kostet eine Offerte über diese Seite?
Nichts. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Zahlen müssen Sie erst, wenn Sie einem Betrieb einen Auftrag erteilen.
Sind Sie eine Gartenbaufirma?
Nein. Wir sind ein unabhängiger Vermittlungsdienst. Die Arbeiten führt der Fachbetrieb aus, mit dem Sie den Vertrag abschliessen.
Brauche ich im Baselbiet eine Bewilligung, um einen Baum zu fällen?
Das hängt von der Gemeinde ab. Das Baselbiet kennt kein kantonales Baumschutzgesetz. Geschützte Einzelbäume und Baumreihen stehen im Zonenreglement der Gemeinde. Fragen Sie vor der Fällung bei der Bauverwaltung nach.
Wie hoch darf eine Hecke an der Grenze sein?
Eine Grünhecke darf ohne Zustimmung des Nachbarn höchstens das Dreifache ihres Grenzabstands hoch sein. Bei 60 cm Abstand sind das 1.80 m (§ 130 EG ZGB BL).
Wann ist die beste Zeit, Hecken zu schneiden oder Bäume zu fällen?
Von September bis Februar. Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli brüten Vögel, in dieser Zeit sollten grössere Eingriffe unterbleiben.