Unabhängiger Vermittlungsdienst: Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe im Baselbiet weiter.

Kanton Basel-Landschaft

Gartenbau im Baselbiet: Offerte vom Fachbetrieb aus Ihrer Region

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in zwei Minuten. Wir leiten Ihre Anfrage an Gartenbau- und Baumpflegebetriebe im Kanton Basel-Landschaft weiter. Die Offerte kostet Sie nichts.

  • Vom Leimental bis ins Laufental, vom Birseck bis ins Oberbaselbiet
  • Für Sie kostenlos, der Vertrag entsteht direkt mit dem Betrieb
  • Unabhängige Vermittlung, keine eigene Gartenbaufirma

Kostenlose Offerte anfragen

Dauert etwa zwei Minuten. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Lieber per E-Mail? Schreiben Sie an garten-offerte@gartenbau-baselbiet.ch. Kostenlos und unverbindlich. Wir sind ein Vermittlungsdienst und führen keine Gartenarbeiten selbst aus.

So kommen Sie zur Offerte

  1. Anfrage schreiben. Sie beschreiben Ort, Vorhaben und gewünschten Zeitraum. Fotos können Sie dem Betrieb später per E-Mail schicken.
  2. Wir leiten weiter. Ihre Anfrage geht per E-Mail an Fachbetriebe aus dem Baselbiet, die zur Aufgabe passen.
  3. Der Betrieb meldet sich. Er klärt Fragen, besichtigt den Garten und macht Ihnen eine Offerte. Den Vertrag schliessen Sie direkt mit ihm.

Leistungen rund um Garten und Baum

Was im Baselbiet anders ist als anderswo

Wer im Kanton Basel-Landschaft gärtnert, trifft auf Regeln, die in Nachbarkantonen anders lauten. Drei Beispiele, die bei fast jedem Projekt eine Rolle spielen:

Einsatzgebiet: der ganze Kanton

Anfragen aus dem gesamten Kanton Basel-Landschaft sind willkommen, vom Leimental bis ins Laufental und vom Birseck bis ins Oberbaselbiet. Für sechs Orte haben wir eigene Seiten mit Informationen, die nur dort gelten: Liestal, Sissach, Gelterkinden, Pratteln, Muttenz, Reinach. Die Übersicht aller Gebiete finden Sie unter Einsatzgebiet.

Saisonkalender für Garten und Baum

Faustregeln für das Baselbiet, keine Vorschrift
ArbeitGute ZeitGut zu wissen
Obstbaum-WinterschnittJanuar bis MärzKirschbäume lieber nach der Ernte schneiden
HeckenschnittSeptember bis FebruarBrutzeit 1. April bis 31. Juli meiden
BaumfällungOktober bis FebruarIm Winter ohne Laub einfacher und vogelschonend
Rasen säen oder erneuernApril bis Mai, SeptemberBoden muss warm und feucht genug sein
Mauern, Sitzplatz, Wege bauenApril bis OktoberPlanung und Offerten im Winter einholen
Pflanzen setzenMärz bis April, Oktober bis NovemberFrost und Trockenheit vermeiden

Wer steckt hinter dieser Seite?

Samuel Lei betreibt gartenbau-baselbiet.ch als unabhängigen Vermittlungsdienst. Die Adresse steht im Impressum. Wir sind keine Gartenbaufirma und führen keine Arbeiten aus. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und geben sie an Fachbetriebe weiter. Für diese Vermittlung können die Betriebe uns vergüten. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Wie das genau abläuft, steht unter So funktioniert’s.

Häufige Fragen

Was kostet eine Offerte über diese Seite?

Nichts. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Zahlen müssen Sie erst, wenn Sie einem Betrieb einen Auftrag erteilen.

Sind Sie eine Gartenbaufirma?

Nein. Wir sind ein unabhängiger Vermittlungsdienst. Die Arbeiten führt der Fachbetrieb aus, mit dem Sie den Vertrag abschliessen.

Brauche ich im Baselbiet eine Bewilligung, um einen Baum zu fällen?

Das hängt von der Gemeinde ab. Das Baselbiet kennt kein kantonales Baumschutzgesetz. Geschützte Einzelbäume und Baumreihen stehen im Zonenreglement der Gemeinde. Fragen Sie vor der Fällung bei der Bauverwaltung nach.

Wie hoch darf eine Hecke an der Grenze sein?

Eine Grünhecke darf ohne Zustimmung des Nachbarn höchstens das Dreifache ihres Grenzabstands hoch sein. Bei 60 cm Abstand sind das 1.80 m (§ 130 EG ZGB BL).

Wann ist die beste Zeit, Hecken zu schneiden oder Bäume zu fällen?

Von September bis Februar. Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli brüten Vögel, in dieser Zeit sollten grössere Eingriffe unterbleiben.